NewsRodeo Lizenzvereinbarung

1. Allgemeines
Allen Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmer liegen die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen der EBNER Media & Management GmbH (kurz EMM) zugrunde. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, wie insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

2. Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Entrichtung des vereinbarten Entgelts das nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte und auf einen Rechner bezogene Recht ein, diese Software zu nutzen. Vor der vollständigen Entrichtung des vereinbarten Entgelts kommt dem Auftraggeber kein Recht zur Nutzung der Software zu, es sei denn der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich und schriftlich dazu seine Zustimmung.
Eine Weitergabe von Produkten des Auftragnehmers ist generell nur innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers erlaubt. Der Auftraggeber ist daher auch nicht berechtigt Sublizenzen an Dritte zu vergeben oder die Software zu erweitern. Eine Vervielfältigung der Software und/oder Umgehung der Lizenzbestimmungen ist stets unzulässig.
An allen vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen steht dem Aufraggeber das oben dargestellte Nutzungsrecht zu.
Sämtliche Immaterialgüterrechte, insbesondere Urheberrechte, an den zur Nutzung zur Verfügung gestellten Produkten verbleiben beim Auftragnehmer.
Eine Verpflichtung zur Herausgabe des Quellcodes oder sonstiger Unterlagen im Zusammenhang mit Produkten des Auftragnehmers ist in jedem Fall ausgeschlossen, ausgenommen davon ist eine eventuelle elektronische Beschreibung.

3. Voraussetzungen für die Nutzung
Die Nutzung der Software setzt eine Verbindung zu den Servern der Auftragsnehmer bzw. zu den Servern der EMM voraus. Die Software protokolliert Vorgänge auf den Servern automatisch. Die Nutzung des Softwareproduktes setzte eine Internetverbindung voraus. Die Verbindung zum Internet kann entweder über eine direkte Leitung (RJ 45) oder auch über ein W-LAN hergestellt werden. Es muss die Verfügbarkeit des Internets vor der Installation von dem Kunden geprüft werden. Wir weisen darauf hin, dass die Sicherheit einer W-LAN Verbindung nicht so hoch ist wie die einer direkten Leitung. Die genauen Informationen für den Netzwerkzugang müssen vor der Montage an den Auftragnehmer übermittelt werden, spätestens einen Tag vor der Montage. (IP-Adresse, Subnet Maske, Gateway, Proxy, DNS-Server)
Die Softwarenutzung für den Client ist nur von dem Rechner möglich, an dem die Erstanmeldung zum Server erfolgt. Die Nutzung der Software setzt eine Verbindung zu den Servern der Auftragsnehmer voraus. Die Software protokolliert Vorgänge auf den Servern automatisch.

4. Verfügbarkeit
Die Nutzung der Software NewsRodeo ist nur mit Benutzernamen und Passwort möglich.

5. Installation und Schulung
Installation und Schulung können beim Auftragnehmer angefordert werden. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand; die Erbringung derartiger Leistungen erfolgt auf Basis der AGB der EBNER Media & Management GmbH (www.newsrodeo.at).
Wenn vereinbart, ist eine elektronische Beschreibung der Produkte des Auftragnehmers samt deren Funktionalitäten im Lieferumfang enthalten.

6. Softwarepflege / Wartung
Der Auftragnehmer wird seine Software dem Stand der Technik entsprechend ausliefern, allfällige Fehler, die die Nutzung eines Produkts erheblich beeinträchtigen (Einschränkung der wesentlichen Funktionalitäten), kostenlos beheben, insbesondere in dem er entsprechende Updates liefert.
Die Sicherung des Programmstandes, eine fortdauernde Betreuung und die Überlassung von aktualisierten Programmständen wird durch einen eigenen Wartungsvertrag gesichert.
Die Benachrichtigung über Updates erfolgt automatisch, die Einspielung muss selbst durchgeführt werden. Zu einer darüber hinausgehende Pflege der Software, welcher Art auch immer, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.
Funktionserweiternde Updates sind kostenpflichtig und können auf Basis dieser AGB vom Auftragnehmer bezogen werden.

7. Gewährleistung
Der Auftragnehmer garantiert, dass die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind, die die Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen oder beeinträchtigen. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, berechtigt zu sein, ein Nutzungsrecht gem. Punkt 2 einzuräumen.

Der Auftragnehmer gewährleistet für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Lieferung bzw. Leistung, dass die vom Auftragnehmer erbrachten Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen den in den ausgehändigten Dokumentationsunterlagen festgelegten Spezifikationen entsprechen. Sollte der Auftraggeber den Auftragnehmer über eine wesentliche Abweichung informieren, so wird der Auftragnehmer auf eigene Kosten alle notwendigen Änderungen oder Verbesserungen vornehmen, um diese Abweichung zu beheben.

Abgesehen von den in diesen AGB ausdrücklich erwähnten Fällen, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewähr, weder ausdrücklich noch stillschweigend, ausgenommen jene, dass der in den einschlägigen Dokumentationsunterlagen und Produktinformationen enthaltene Gebrauch der Produkte des Auftragnehmers sichergestellt ist.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche erlöschen automatisch, wenn ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch Dritte Eingriffe an der Software oder sonstigen Produkten des Auftragnehmers vorgenommen wurden.

8. Haftung
Die Rechte an allen Daten welche für das System zur Verfügung gestellt werden, müssen beim Auftraggeber vorhanden sein inklusive der Weitergabe an Dritte.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit und die Form einzelner eingestellter Beiträge bzw. verarbeiteter Inhalte. Die in den Beiträgen der Nutzer getroffenen Aussagen stellen keine Meinungsäußerungen oder Tatsachenbehauptungen dar, mit denen sich der Auftragnehmer / Betreiber dieses Systems identifiziert oder solidarisiert. Der Auftragnehmer /Betreiber distanziert sich von den inhaltlichen Aussagen in diesem Forum und ist für diese nicht verantwortlich.
Sollte der Auftragnehmer von Dritten in Anspruch genommen werden, so hält ihn der Auftraggeber schad- und klaglos.